Verstoß gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz? Duldet das Bezirksamt Hamburg-Nord den spekulativen Leerstand von mehr als 10 Wohnungen? Warum?
Lassen in der Gustav-Leo-Straße 2 die Eigentümer aus spekulativen Gründen 7 von 16 Wohnungen leerstehen?
Auch in der Gustav-Leo-Straße 4 stehen weitere Wohnungen seit langem leer.
Dieser Leerstand ist dem Bezirksamt Nord im Herbst 2017 von Bürgern angezeigt worden. Der sogenannte Wohnraumschutz (eine Abteilung des Bezirksamts) war daraufhin zwar vor Ort und hat den Leerstand festgestellt, bis heute jedoch nichts dagegen unternommen.Gemäß §9 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz ist der Leerstand von Wohnraum rechtswidrig. Nach einem Leerstand von mehr als 4 Monaten ist das Bezirksamt berechtigt und verpflichtet, eine Vermietung (zumindest eine Zwischenvermietung) zu erzwingen.
Dies tut das Bezirksamt pflichtwidrig nicht und verstößt gegen seine Aufgabe, gegen die Wohnungsnot in Hamburg vorzugehen.
Text S.St.
Anmerkung von Marthe:
Kürzlich wurden in dieser Art Häuser in der G.-L.-Straße ca. 70 qm große Wohnungen für 400-500 Tausend Euro verkauft.
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