Duldet das Bezirksamt Hamburg-Nord den spekulativen Leerstand von mehr als 10 Wohnungen?

Gustav-Leo-Straße_2Verstoß gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz? Duldet das Bezirksamt Hamburg-Nord den spekulativen Leerstand von mehr als 10 Wohnungen? Warum?
Lassen in der Gustav-Leo-Straße 2  die Eigentümer aus spekulativen Gründen 7 von 16 Wohnungen leerstehen?
Auch in der Gustav-Leo-Straße 4 stehen weitere Wohnungen seit langem leer.
Dieser Leerstand ist dem Bezirksamt Nord im Herbst 2017 von Bürgern angezeigt worden. Der sogenannte Wohnraumschutz (eine Abteilung des Bezirksamts) war daraufhin zwar vor Ort und hat den Leerstand festgestellt, bis heute jedoch nichts dagegen unternommen.Gemäß §9 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz ist der Leerstand von Wohnraum rechtswidrig. Nach einem Leerstand von mehr als 4 Monaten ist das Bezirksamt berechtigt und verpflichtet, eine Vermietung (zumindest eine Zwischenvermietung) zu erzwingen.
Dies tut das Bezirksamt pflichtwidrig nicht und verstößt gegen seine Aufgabe, gegen die Wohnungsnot in Hamburg vorzugehen.
Text S.St.
Anmerkung von Marthe:
Kürzlich wurden in dieser Art Häuser in der G.-L.-Straße ca. 70 qm große Wohnungen für 400-500 Tausend Euro verkauft.

Ein Gedanke zu „Duldet das Bezirksamt Hamburg-Nord den spekulativen Leerstand von mehr als 10 Wohnungen?

  1. Pingback: Nordnetz Hamburg

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s